Petition zur Aussetzung des Sanktionsparagraphen in Hartz IV



Eilt sehr:


Seit Dienstag den 15. September 2009 ist auf der Webseite des Petitionsausschusses eine Petition zur
Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV freigeschaltet.

Bitte den Link so schnell wie möglich unterschreiben und an alle Freunde und Bekannte weiterleiten!

Die Petition wird insgesamt 6 Wochen  auf der Seite des Bundestages online sein.

Wenn sie innerhalb der ersten 3 Wochen, d.h. bis Montag, 5. Oktober, 50.000 Mal unterzeichnet worden ist, muss sie im Bundestag verhandelt werden.
Setzen wir ein deutliches Zeichen!

 

Text:

Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II

 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

 

Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.


Sie finden die Petition unter:

http://iobic.de/alg2-petition

 

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Klarstellung
 


Klarstellung zu den verschiedenen derzeit im Umlauf befindlichen Petitionen:

 

 

Unabhängig voneinander wird derzeit von drei Seiten eine Aussetzung oder Löschung des

Sanktionsparagraphen 31, SGB II gefordert.


Es gibt

  1. die Petition von Ralph Boes auf der Seite des Petitionsausschusses der Bundestages oder unter der Kurzadresse
    http://iobic.de/alg2-petition, die online unterzeichnet werden kann,

  2. eine Petition von Andreas Niehaus, die besonders von der Linken unterstützt wird und handschriftlich unterzeichnet werden kann
    http://www.andreasniehaus.de/wordpress/wp-content/uploads/2009/08/Ersatzlose-Streichung-des-%C2%A7-31-SGB-II2.pdf ,

  3. eine Unterschriftensammlung des Sanktionsmoratoriums unter
    www.sanktionsmoratorium.de,  die ebenfalls online unterzeichnet werden kann.

Dass - unabhängig voneinander - von drei Seiten gleichzeitig ein Aussetzen oder Löschen des Sanktionsparagraphen 31, SGB II gefordert wird, zeigt nur, wie wichtig und berechtigt das Anliegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist.

Zur Verstärkung unseres gemeinsamen Anliegens an die Politik

sollten beide Petitionen und auch das Sanktionsmoratorium (!) unterzeichnet werden.
 

 

Anmerkung zum besonderen Anliegen des Sanktionsmoratoriums:

Anders als die beiden Petitionen, die einen direkten Impuls zur Aussetzung oder Löschung der der Hartz IV-Sanktionen in den Bundestag geben wollen, wirbt das Sanktionsmoratorium für eine große gesellschaftliche Unterstützung dieser Forderungen. Eine große gesellschaftliche Unterstützung ist, trotz vielleicht vieler Unterschriften, die die Petitionen erhalten werden, nicht ohne weiteres zu erwarten. Die Unterstellung, dass "die meisten Mitzeichner bei einer Anti-Hartz4-Petition das nur deswegen tun, weil sie sich dadurch Vorteile versprechen - und nicht, weil das Ganze ja so schrecklich unrecht ist" (Forumsbeitrag), dürfte die Meinung eines großen Teiles der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger widerspiegeln.
Demgegenüber findet man auf der Seite des Moratoriums vorzügliche Texte zur - oft menschenrechtswidrigen - Praxis der Sanktionierungen und vielfältige Anregungen, die Sanktionierungen neu zu überdenken. Außerdem wird es von einem gesellschaftlich breiten und politisch ausgewogenen Spektrum von Unterstützern getragen.
Damit erweitert das Sanktionsmoratorium die Mittel und Möglichkeiten der Petitionen auf bedeutende Weise, weshalb ich ausdrücklich die zusätzliche Unterschrift beim Sanktionsmoratorium unterstütze.

 

Berlin, den 23.09.2009
Ralph Boes

 

Zitat aus dem Sanktionsmoratorium:

"Auch wenn erwartet wird, dass die Sozialhilfebezieher Anstrengungen unternehmen, aus ihrer Lage herauszufinden und ein eigenständiges Leben zu führen, so meint das Recht auf Sozialhilfe dennoch die Übereinkunft, dass niemand unter ein definiertes Existenzminimum fallen soll. Die Sozialhilfe ist ein unbedingtes Recht auf ein menschenwürdiges Leben, das nicht erst durch eine Gegenleistung erworben werden müsste.

Man kann die zugrunde liegende ethische Grundeinsicht auch so beschreiben:

Das Recht des Menschen auf Leben geht jeder Pflicht zu einer Gegenleistung voraus. Das Recht auf einen angemessenen Lebensunterhalt folgt aus der wechselseitigen Anerkennung der menschlichen Würde und eben nicht der Beteiligung an einer Gegenleistung."

Prof. Dr. Franz Segbers, www.sanktionsoratorium.de